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Buhl tax Berater-Edition 2026

244,95  inkl. MwSt.

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Geräte1 PC
LaufzeitDauerhaft nutzbar für das Steuerjahr 2025
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Steuererklärungen für das Steuerjahr 2025 in großer Zahl: bis zu 100 Erklärungen, alle Erklärungsarten, Einnahmenüberschussrechnung und E-Rechnung. Für Lohnsteuerhilfevereine und Beratungsstellen, Windows.

LaufzeitDauerhaft nutzbar für das Steuerjahr 2025
Geräte1 PC
Plattform/SystemWindows
SpracheDeutsch
LänderzoneDeutschland
Artikel-Nr.LZX-STEU-375

So einfach geht's

  1. Bestellen und sicher bezahlenSSL-verschlüsselt, mit PayPal, Klarna, Karte oder Apple Pay
  2. Produktschlüssel per E-MailSchlüssel und Downloadlink kommen in wenigen Minuten
  3. Anleitung folgen und aktivierenSchritt für Schritt erklärt, auch ohne Vorkenntnisse

Produktbeschreibung

Buhl tax Berater-Edition 2026 ist die Ausgabe für alle, die beruflich Steuererklärungen für andere erstellen. Sie deckt das Steuerjahr 2025 ab und erlaubt bis zu 100 Erklärungen mit einer Lizenz. Der Verpackungsaufdruck bringt es auf den Punkt: für sich und andere erledigen.

Was Buhl tax Berater-Edition 2026 leistet

Wer regelmäßig für andere tätig wird, braucht drei Dinge: Kapazität für viele Fälle, den vollständigen Umfang aller Erklärungsarten und einen Ablauf, der sich wiederholen lässt. Genau darauf ist diese Ausgabe ausgelegt. Mandantenstämme bleiben erhalten, Vorjahresdaten werden übernommen, und der Bearbeitungsstand ist über alle Fälle hinweg sichtbar.

Enthaltene Funktionen

  • Bis zu 100 Steuererklärungen für das Steuerjahr 2025
  • Alle Erklärungsarten: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer
  • Einnahmenüberschussrechnung für die Gewinnermittlung
  • E-Rechnung, die es in den übrigen Ausgaben nicht gibt
  • Übernahme der Vorjahresdaten je Fall
  • Automatischer Datenabruf beim Finanzamt
  • Elektronische Abgabe über die amtliche Schnittstelle
  • Bescheidprüfung mit Abgleich gegen die eigene Berechnung
  • Formularansicht für die genaue Kontrolle jeder Zeile

Buhl tax Berater-Edition 2026

Hundert Fälle mit einer Lizenz

Die Kapazität ist der eigentliche Unterschied. Wo die Standardausgabe fünf und die Professional-Ausgabe fünfzehn Erklärungen erlaubt, sind es hier bis zu hundert. Für Lohnsteuerhilfevereine, Beratungsstellen und kleine Kanzleien deckt das eine ganze Saison ab, ohne dass unterwegs eine zweite Lizenz nötig wird.

Wiederkehrende Abläufe

Bei vielen Fällen entscheidet nicht die einzelne Funktion, sondern die Wiederholbarkeit. Die Vorjahresdaten je Fall bleiben erhalten, sodass im Folgejahr nur noch Beträge aktualisiert werden. Der Datenabruf beim Finanzamt holt die gemeldeten Angaben. Der Bearbeitungsstand ist über alle Fälle hinweg sichtbar, sodass klar bleibt, was noch offen ist.

Mandantendaten gehören geschützt

Wer für andere arbeitet, verwaltet fremde Steuerdaten, und das sind besonders sensible Angaben. Die Daten liegen auf deinem Rechner, nicht bei uns und nicht bei einem Dienst im Netz. Für den Umgang damit gelten die üblichen Pflichten: verschlüsselte Datenträger, Sicherungskopien an einem zweiten Ort und ein Rechner, der nicht von Dritten mitbenutzt wird.

Der Ablauf in der Saison

Zwischen Frühjahr und Sommer laufen die meisten Fälle zusammen. Hilfreich ist dann weniger die einzelne Funktion als die Übersicht: Welche Fälle sind fertig, welche warten auf Unterlagen, welche auf den Bescheid. Diese Sicht über alle Fälle hinweg ist der Unterschied zu einer Ausgabe, die auf eine Handvoll Erklärungen ausgelegt ist.

Formularansicht für die Kontrolle

Bei fremden Erklärungen ist die genaue Kontrolle Pflicht. Die Formularansicht zeigt die amtlichen Vordrucke Zeile für Zeile, sodass du jede Angabe nachvollziehen und gegen die Unterlagen prüfen kannst, bevor du übermittelst. Die geführte Eingabe steht daneben weiterhin zur Verfügung, etwa bei Fällen mit ungewohnten Sachverhalten.

E-Rechnung nur in dieser Ausgabe

Die Erstellung elektronischer Rechnungen bietet der Hersteller ausschließlich in der Berater-Edition an, nicht in den übrigen Steuerprogrammen. Wer sie braucht, ist damit hier richtig.

Wer darf Hilfe in Steuersachen leisten?

Die Software allein berechtigt nicht zur Beratung. Wer geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leistet, also für andere gegen Entgelt tätig wird, braucht die Befugnis nach dem Steuerberatungsgesetz. Dazu zählen Steuerberaterinnen und Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer sowie Lohnsteuerhilfevereine im Rahmen ihrer Beratungsbefugnis. Unentgeltliche Hilfe für Angehörige bleibt davon unberührt.

Was bei vielen Fällen wirklich zählt

Bei einer einzelnen Erklärung entscheidet der Funktionsumfang, bei hundert die Verlässlichkeit. Dazu gehören eine stabile Übernahme der Vorjahresdaten, eine Übermittlung, die nicht mitten in der Saison klemmt, und eine Prüfung, die Unstimmigkeiten meldet, bevor der Fall beim Amt liegt. Genau darauf ist diese Ausgabe ausgelegt.

Für wen sich Buhl tax Berater-Edition 2026 eignet

Sie richtet sich an Lohnsteuerhilfevereine, Beratungsstellen, kleinere Kanzleien und alle, die in großer Zahl Erklärungen erstellen dürfen. Wer nur die eigene Erklärung und die von Angehörigen macht, ist mit tax 2026 oder für unternehmerische Aufgaben mit tax 2026 Professional versorgt.

Systeme und Aktivierung

Die Ausgabe läuft unter Windows auf einem Rechner. Nach dem Kauf lädst du das Programm herunter und schaltest es mit dem Produktschlüssel frei. Für ein anderes Steuerjahr brauchst du die passende Programmfassung. Einzelheiten beschreibt der Hersteller unter buhl.de.

Systemvoraussetzungen

Steuererklärungenbis zu 100 für dieses Steuerjahr
Steuerjahr2025, abzugeben im Jahr 2026
BetriebssystemWindows 11 oder Windows 10 (64 Bit)
Arbeitsspeicher4 GB Minimum, 8 GB empfohlen
Freier Speicherplatzrund 2 GB
Bildschirmauflösungmindestens 1280 x 800
Internetverbindungfür Aktivierung, Datenabruf und elektronische Abgabe erforderlich
VoraussetzungBefugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen, wenn für Dritte gegen Entgelt gearbeitet wird
HinweisFür andere Steuerjahre wird die jeweils passende Programmfassung benötigt

Darauf kannst du dich verlassen

  • 100 % originale LizenzEchter Hersteller-Schlüssel, offiziell aktivierbar
  • Legaler Kauf in der EUEinzellizenzen sind in der EU zulässig (Erschöpfungsgrundsatz)
  • Geld-zurück-GarantieLässt sich dein Produktschlüssel nicht aktivieren, bekommst du dein Geld zurückGarantiebedingungen
  • Deutschsprachiger SupportPersönliche Hilfe bei Installation & Aktivierung

Häufige Fragen

Für welches Steuerjahr gilt Buhl tax Berater-Edition 2026?

Für das Steuerjahr 2025. Die Zahl im Namen bezeichnet das Programmjahr, also das Jahr der Abgabe. Für frühere Steuerjahre brauchst du die jeweils passende Fassung. Weil Formulare und Rechenregeln jedes Jahr eigene sind, lässt sich eine Fassung nicht auf ein anderes Steuerjahr umstellen. Maßgeblich ist beim Kauf also das Programmjahr im Namen, nicht das Jahr, für das die Erklärung entsteht.

Wie viele Erklärungen sind mit Buhl tax Berater-Edition 2026 möglich?

Bis zu 100 für das Steuerjahr. Zum Vergleich: tax 2026 erlaubt fünf, tax 2026 Professional fünfzehn. Die Kapazität ist der Hauptgrund, zu dieser Ausgabe zu greifen. Enthalten sind dabei alle Erklärungsarten einschließlich der Einnahmenüberschussrechnung. Die Fälle gelten für dieses eine Steuerjahr und lassen sich frei auf verschiedene Personen verteilen. Jeder Fall wird dabei getrennt geführt, mit eigener Steuernummer und eigenem Datenabruf.

Darf ich damit gegen Bezahlung Steuererklärungen für andere machen?

Das entscheidet nicht die Software, sondern das Steuerberatungsgesetz. Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen ist den dazu befugten Personen vorbehalten, also Steuerberaterinnen und Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Lohnsteuerhilfevereinen im Rahmen ihrer Beratungsbefugnis. Unentgeltliche Hilfe für Angehörige ist davon nicht betroffen. Wer nicht dazu befugt ist, darf die Ausgabe für die eigenen und die unentgeltlich erstellten Erklärungen im privaten Umfeld nutzen.

Ist die E-Rechnung enthalten?

Ja, und zwar ausschließlich in dieser Ausgabe. Der Hersteller bietet die Erstellung elektronischer Rechnungen in den übrigen Steuerprogrammen nicht an. Damit lassen sich Rechnungen im strukturierten Format erstellen, das im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen seit 2025 empfangen werden muss. Für das Ausstellen gelten gestaffelte Übergangsfristen bis Ende 2027. Ob dein Betrieb bereits ausstellen muss, hängt vom Vorjahresumsatz ab.

Bleiben die Daten meiner Fälle im Folgejahr erhalten?

Ja, die Vorjahresdaten lassen sich je Fall übernehmen. Stammdaten und wiederkehrende Angaben stehen dann bereits, sodass im Wesentlichen die Beträge zu aktualisieren sind. Für die Fassung des nächsten Steuerjahres brauchst du eine neue Lizenz. Für den Datenabruf brauchst du je Fall die Steuer-Identifikationsnummer der betreffenden Person und deren Einverständnis; ohne beides bleibt nur die Eingabe von Hand.

Bis wann muss abgegeben werden?

Für das Steuerjahr 2025 gilt: Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Erklärung bis zum 31. Juli 2026 einreichen, mit steuerlicher Beratung später. Wer freiwillig abgibt, hat vier Jahre Zeit, also bis Ende 2029. Die Software ist an das Steuerjahr gebunden, nicht an den Abgabezeitpunkt: Für 2025 brauchst du immer die Fassung 2026, auch wenn du sie erst später ausfüllst.

Wie und wann bekomme ich meinen Produktschlüssel?

Den Produktschlüssel senden wir dir per E-Mail, in der Regel innerhalb weniger Minuten nach Zahlungseingang. Die E-Mail enthält den Code, den Downloadlink und eine Anleitung Schritt für Schritt. Sieh bitte zuerst im Spam-Ordner nach, falls nichts ankommt. Ist nach 60 Minuten noch keine E-Mail da, melde dich bei unserem Support.